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Terms & amp; Bedingungen

 

Angebots- und Vertragsschluss

 

1.  Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

2.  Analyseberichte und sonstige Warenbeschreibungen in Analysezertifikaten, Katalogen, technischen Datenblättern oder sonstigen vorgelegten Produktdokumentationen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Zusicherung einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar. Etwas anderes gilt nur, wenn a  REINE CHEMIE  Geschäftsleiter definiert eine Produktbeschreibung ausdrücklich als Zusicherung oder Vereinbarung über die Rechts- und Sachnatur und teilt dies dem Käufer schriftlich mit.

 

3.  REINE CHEMIE  behält sich an allen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht vorgelegt werden.

 

4.  Bestellungen sind für  REINE CHEMIE  unverbindlich. Der Käufer ist 2 Wochen an seine Bestellung gebunden.  REINE CHEMIE  Schweigen auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Käufers gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Als Schriftform gilt jede elektronisch erstellte Auftragsbestätigung, die keine Unterschrift und keinen Namen trägt.  Sollte die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthalten, ist sie für PURE CHEMIS unverbindlich .

 

5.  Wurde der Vertrag vom Käufer einseitig aufgelöst oder eine Bestellung/Teilbestellung vom Käufer einseitig storniert, hat der Käufer Ersatz zu leisten  REINE CHEMIE  für alle Kosten, die durch die Vertragsbeendigung/Kündigung entstanden sind; dies gilt insbesondere für in Rechnung gestellte Storno- oder Rücktrittsgebühren  REINE CHEMIE  für die Lieferung, Kosten für den Erwerb nicht rücknahmefähiger Waren und alle sonstigen Aufwendungen, die verrechnet wurden  REINE CHEMIE  während der Vertragsabwicklung und Kündigung, wie Anwaltskosten, Transportkosten etc.

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Lieferumfang ​​

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1.  REINE CHEMIE  berechtigt, alle geschuldeten Leistungen auch teilweise zu erbringen, es sei denn, die Teillieferung hat für den Käufer keine Bedeutung und der Käufer hat hierauf im Vertrag hingewiesen.

 

2.  Besteht der Käufer nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Versandart, so liegt die Versandart im Ermessen von PURE CHEMIC , dh der Versand kann per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Straße erfolgen.

 

3.  Alle Lieferungen verstehen sich ab Werk oder Lager. Die jeweils aktuellen Logistikgebühren, online angezeigt auf unserer Website  purechemics.com , gelten.

 

4.  Eine Warenrücksendung und entsprechende Gutschrift ist nur mit Zustimmung von PURE CHEMICS möglich und muss stets den Anweisungen von PURE CHEMICS bezüglich der Rücksendung von Lieferungen entsprechen. Die  Der Käufer ist dafür verantwortlich, diese Anweisungen zu befolgen.  Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Lieferung und Verpackung von Gefahrgütern. Alle Lieferverpflichtungen von PURE CHEMICS gelten unter Vorbehalt „solange der Vorrat reicht“. Daher kann PURE CHEMIC vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vorrat aufgebraucht ist.

 

Lieferzeit

1.  Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

2.  Die Lieferfristen beginnen mit dem Bestelleingang bzw. dem Versand der Auftragsbestätigung durch  REINE CHEMIE  wenn anwendbar.

 

3.  Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat.

 

4.  Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von 4 Wochen mit Leistungsverweigerung vom Vertrag zurückzutreten  REINE CHEMIE  nach Lieferverzug.

 

Preise und Zahlung

1.  Alle Verbrauchs-, Verkaufs- oder indirekten Steuern, Zölle, Prüfungs- und Abnahmegebühren bzw. alle anderen Steuern, Abgaben oder Verbindlichkeiten aller Art, die von nationalen Behörden festgelegt bzw. dem Geschäft zwischen ihnen zugeordnet wurden  REINE CHEMIE  und dem Käufer, sind zusätzlich zum Anzeigenpreis bzw. Rechnungspreis vom Käufer zu zahlen. PURE CHEMICS ist nicht verpflichtet, auf etwaige Steuern und Gebühren hinzuweisen.

 

2.  PURE CHEMICS S einzelner Zahlungsmöglichkeiten können ggf. eingeschränkt werden.

 

• Banküberweisung

1. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Firma PURE CHEMIC . Der Kunde verpflichtet sich, alle Bankgebühren zu übernehmen. Sollte der volle Betrag nicht gutgeschrieben worden sein, behält sich PURE CHEMICS S vor, die Bestellung an den vom Käufer überwiesenen Betrag anzupassen.

 

2. Für die Zahlung per Banküberweisung darf der Käufer nur den von PURE CHEMIS angegebenen Ãœberweisungsträger verwenden. Bei Verstoß gegen diese Richtlinie behält sich PURE CHEMICS das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.  Auch in diesem Fall sind die Bankgebühren vom Käufer zu tragen.

 

•  Bitcoin

Nachdem die Zahlung erfolgt ist, verpflichtet sich der Kunde, den Kundendienst zu kontaktieren, um die Zahlung zu überprüfen. Die Ãœberprüfung sollte innerhalb von 30 Tagen erfolgen.  Nach Ablauf der Frist leistet PURE CHEMICS keine Gewähr für die Identifizierung der Zahlung.

 

•  MoneyGram

Alle eventuell anfallenden Gebühren sind vom Kunden zu tragen.  Um eine Zahlung abzuwickeln, verwendet PURE CHEMICS externe Dienstleister von Western Union/MoneyGram.  Der Kunde hat auch die von diesen Dienstleistern erhobenen Gebühren zu tragen.  Für die Zahlung per Western Union / MoneyGram ist eine Mindestbestellmenge von 300 USD/250 EUR erforderlich.

 

Gefahrübergang

1.  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die zur Versendung bestimmte Person übergeben oder den Standort verlassen hat  REINE CHEMIE  zwecks Versand. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder PURE CHEMICS noch andere Leistungen, wie etwa Transportkosten, übernommen hat.

 

2.  Unterlässt der Käufer dies oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann PURE CHEMICS den Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem sein Annahmeverzug beginnt. PURE CHEMICS ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

 

3.  Angelieferte Ware ist vom Käufer unbeschadet etwaiger Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn die Produkte unwesentliche Mängel aufweisen.

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Nutzung der Produkte durch den Käufer

1.  Die Produkte von PURE CHEMICS sind für Laborexperimente bestimmt und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, solange keine anderen Angaben auf den Produktetiketten, den PURE CHEMIS- Katalogen oder anderen dem Käufer ausgehändigten Unterlagen gemacht wurden. Insbesondere dürfen diese PURE CHEMICS -Produkte nicht für die In-vitro-Diagnostik zur Herstellung von Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten in medizinischen Geräten sowie kosmetischen Produkten verwendet werden.

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2.  PURE CHEMICS prüft die Produkte nicht auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit für Lebensmittel, pharmazeutische Produkte, medizinische Geräte, Kosmetika sowie für gewerbliche oder sonstige Zwecke, sofern in den von PURE CHEMIS übergebenen Unterlagen nicht anders beschrieben. PURE CHEMICS weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, die von PURE CHEMICS und/oder die mit Hilfe von PURE CHEMICS erhaltenen Produkte ordnungsgemäß zu testen, zu verwenden, herzustellen und zu bewerben. Der Käufer hat mögliche Risiken und Gefahren zu prüfen und alle anderen eventuell erforderlichen Forschungsarbeiten durchzuführen, um Gefahren aufzudecken, die sich aus der Verwendung von Produkten ergeben können, die von PURE CHEMIS bezogen werden .  Der Käufer hat auch seinen Abnehmer zu warnen  und deren Unterstützungspersonal (z. B. Transportunternehmen usw.) über die potenziellen Risiken und Gefahren, die mit der Verwendung oder Handhabung der Produkte verbunden sind.

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3.  Die PURE CHEMICS- Produkte sind auf der Chemikalien-Verbotsliste oder anderen Rechtsverordnungen aufgeführt. Der Käufer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Umgang mit Stoffen, die von PURE CHEMIS bezogen werden.

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4.  PURE CHEMICS empfiehlt dem Käufer ausdrücklich, die von PURE CHEMICS bereitgestellten Produktinhaltsstoffe zu überprüfen

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Gewährleistungsrechte und -haftungen

1.  Die Gewährleistungsrechte des Käufers gehen davon aus, dass der Käufer  prüft die gelieferte Ware bei Erhalt und teilt Mängel elektronisch und unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Erhalt mit  REINE CHEMIE . Der Käufer hat die Mängel zu beschreiben bzw. durch Analyse zu belegen.

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höhere Gewalt

1.  Wenn eine höhere Gewalt verhindert hat  REINE CHEMIE  von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere der Lieferung von Waren, wird PURE CHEMICS für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Pflichten frei, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatzansprüche zustehen.
Gleiches gilt, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von PURE CHEMICS durch unvorhergesehene und von PURE CHEMICS nicht zu vertretende Umstände unzumutbar, erschwert oder vorübergehend unmöglich wird, insbesondere wegen Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernis durch einen Lieferanten oder erhebliche Betriebsunterbrechung.

 

2.  PURE CHEMICS ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein solches Hindernis länger als vier Monate andauert und die Vertragserfüllung wegen des Hindernisses für PURE CHEMIC nicht mehr von Interesse ist. Besteht der Käufer darauf, nach Ablauf der Frist  REINE CHEMIE  zu erklären, ob er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht oder die Ware innerhalb angemessener Frist liefert. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

 

Export

1.  REINE CHEMIE  weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Liefergegenstände bei der Ausfuhr den jeweiligen Beschränkungen des Bestimmungslandes unterliegen. PURE CHEMICS behält sich vor, eine interne Sachverständigenprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob der Vertrag ausgeführt werden kann  REINE CHEMIE  Diskretion. Der Käufer kann in diesem Zusammenhang verpflichtet werden, erforderliche Bescheinigungen zu beschaffen und PURE CHEMIS zur Prüfung vorzulegen.

2.  Der Käufer darf die Ware von PURE CHEMICS nicht verkaufen oder Dritten zugänglich machen.

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Datenschutz

REINE CHEMIE  erhebt nur Daten, die für die Abwicklung der Bestellung erforderlich sind. PURE CHEMICS gibt keine Informationen an Dritte, Behörden oder andere Institutionen weiter.  Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Kundenkonto zu kündigen und den Newsletter abzubestellen. Für Kundenkonten ohne abgeschlossene Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 USD erhoben  kann für die Löschung des Kontos verhängt werden.

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